Bundesgerichtsentscheid

Festsetzung des Anfangsmietzinses,

4A_235/2026Entscheid vom 12.06.2026MietrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin mietete von März 2011 bis April 2022 eine 3.5-Zimmer-Wohnung; der anfängliche Nettomietzins betrug Fr. 1'220.-- und wurde per Oktober 2017 auf Fr. 1'086.-- gesenkt. Sie klagte auf gerichtliche Festsetzung eines deutlich tieferen Anfangsmietzinses und auf Rückerstattung angeblich zu viel bezahlter Mietzinse. Nach zwei kantonalen Instanzen blieb es beim Anfangsmietzins von Fr. 1'220.--, worauf die Mieterin ans Bundesgericht gelangte.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass es an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebunden ist, sofern diese nicht rechtsgenüglich als willkürlich oder sonstwie bundesrechtswidrig gerügt werden. Die Vorinstanz hatte erwogen, der für eine Berechnung nach der absoluten Methode und insbesondere der Nettorendite massgebende Sachverhalt lasse sich nicht zuverlässig feststellen. Die Beschwerdeführerin stellte dem lediglich eigene Berechnungen und tatsächliche Annahmen entgegen, ohne substanziiert aufzuzeigen, weshalb die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung oder Beweiswürdigung offensichtlich unhaltbar sein sollte. Mangels genügender Sachverhaltsrüge bestand kein Anlass, ihre Renditeberechnungen materiell zu prüfen.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Damit blieb es bei der kantonalen Bestätigung des Anfangsmietzinses von Fr. 1'220.-- und der Ablehnung der weitergehenden Rückerstattungsbegehren.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Mietrecht ansehen

Verwandte Entscheide