Bundesgerichtsentscheid

Contrat de bail à loyer; retrait du recours,

4A_260/2026Entscheid vom 09.06.2026MietrechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ und B.________ erhoben am 18. Mai 2026 beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen gegen einen Entscheid der Cour d'appel civile des Tribunal cantonal des Kantons Waadt vom 15. April 2026. Der Streit betraf einen Mietvertrag. Mit Schreiben vom 1. Juni 2026 erklärten die Beschwerdeführer den Rückzug ihrer Beschwerde.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerdeführer ihre Beschwerde mit Schreiben vom 1. Juni 2026 zurückgezogen hatten. Nach Art. 32 Abs. 2 BGG ist in einem solchen Fall vom Rückzug Vormerk zu nehmen und das Verfahren vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben. Da der Beschwerdegegner nicht zur Vernehmlassung eingeladen worden war, waren keine weiteren prozessualen Schritte in der Sache erforderlich.

Entscheid

Das Bundesgericht nahm den Rückzug der Beschwerde zur Kenntnis. Das Verfahren 4A_260/2026 wurde vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Mietrecht ansehen

Verwandte Entscheide