Bundesgerichtsentscheid

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit,

4A_280/2025Entscheid vom 07.04.2026ArbeitsrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin erhebt am 5. Juni 2025 Beschwerde in Zivilsachen gegen den Entscheid des Genfer Schiedsgerichts vom 30. April 2025 und beantragt aufschiebende Wirkung. Die Beschwerdegegnerin ist seit 19. Juni 2025 in Konkurs und das Verfahren wird nach Art. 207 SchKG sistiert. Mit Eingabe vom 23. März 2026 zieht die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde zurück.

Erwägungen

Durch den Rückzug der Beschwerde ist das Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als erledigt abzuschreiben. Die sistierende Wirkung der Konkursanordnung verliert damit jede Grundlage. Mangels weiterführendem Interesse der Parteien endet das Verfahren.

Entscheid

Die Beschwerde ist zurückgezogen und das Verfahren wird abgeschrieben.

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