Bundesgerichtsentscheid

contrat de bail; droits du locataire en cas de défauts (art. 259a ss CO),

4A_367/2025Entscheid vom 13.07.2026MietrechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Mieterin einer Genfer Wohnung rügte seit März 2018 Feuchtigkeit und Schimmel in mehreren Räumen, setzte die Vermieterin in Verzug und hinterlegte ab Dezember 2018 den Mietzins. Sie verlangte die Beseitigung der Ursachen der Infiltrationen und der Feuchtigkeit, die Instandstellung der beschädigten Räume sowie eine Mietzinsreduktion von 35 % bis zur vollständigen Mängelbehebung. Die kantonalen Instanzen bestätigten zwar das Vorliegen von Mängeln, gewährten aber nur eine Reduktion von 15 % bis zur Installation einer Lüftungsanlage am 14. Juni 2022 und verneinten einen weitergehenden Anspruch auf Ausführung der Arbeiten wegen mangelnder Mitwirkung der Mieterin.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Vorinstanz willkürfrei annehmen durfte, die Vermieterin habe Schritte zur Mängelbehebung unternommen und die Mieterin habe deren Umsetzung wiederholt erschwert, namentlich durch restriktiven Zugang für Handwerker und das rasche Abschalten der installierten Lüftungsanlage. Der Einwand, die Anlage sei wirkungslos oder ein zusätzliches Hygrometriegerät sei unerlässlich gewesen, fand in den verbindlichen Sachverhaltsfeststellungen keine genügende Stütze. Damit scheiterte auch die Rüge einer Verletzung von Art. 259a OR, soweit sie auf einem abweichenden Sachverhalt beruhte. Hinsichtlich Art. 259d OR erinnerte das Bundesgericht daran, dass die Mietzinsreduktion nach Billigkeit und anhand der Kasuistik zu bemessen ist; eine konstante Reduktion von 15 % für Feuchtigkeits- und Schimmelmängel bis zur Installation der Lüftungsanlage überschreite das Ermessen nicht, zumal die Mieterin die weitere Behebung selbst mitbehinderte.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Es bleibt bei der Verpflichtung der Vermieterin zu keinen weitergehenden Arbeiten im vorliegenden Verfahren und bei der Mietzinsreduktion von 15 % für den Zeitraum vom 21. März 2018 bis zum 14. Juni 2022.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

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