contrat de bail,
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Mieter A.________ wurde vom Genfer Mietgericht im Klarfallverfahren verpflichtet, eine gemietete Gewerbearkade samt Lager in U.________ sofort zu räumen; zudem wurde er zur Zahlung eines ausstehenden Betrags an die Vermieterin B.________ SA verurteilt. Die Genfer Chambre des baux et loyers wies sowohl die gegen dieses Urteil erhobene Berufung als auch die Beschwerde ab. A.________ gelangte daraufhin an das Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit des Rechtsmittels von Amtes wegen und verwies auf die Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG. Danach muss die beschwerdeführende Partei klar darlegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt, und sich gezielt mit dessen Begründung auseinandersetzen. Die Eingabe von A.________ enthielt jedoch keine hinreichende sachbezogene Kritik an den Erwägungen der Vorinstanz, weshalb die gesetzlichen Anforderungen offensichtlich nicht erfüllt waren. Das Rechtsmittel war deshalb im vereinfachten Verfahren als unzulässig zu erklären.
Entscheid
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb der kantonale Entscheid über die Ausweisung aus den Mieträumen und die Zahlungspflicht bestehen.
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