Bundesgerichtsentscheid

manlevée provisoire,

4A_431/2025Entscheid vom 09.04.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ erhob im Betreibungsverfahren gegen einen Zahlungsbefehl von B.________ SA Rechtsvorschlag und beantragte die provisorische Rechtöffnung. Die kantonalen Instanzen wiesen ihren Rekurs ab. Im bundesgerichtlichen Verfahren zog B.________ SA die Betreibung zurück.

Erwägungen

Weil das Betreibungsbegehren zurückgezogen wurde und die Beschwerdeführerin dies nicht bestreitet, ist die Beschwerde gegenstandslos. Das Verfahren ist nach Art. 32 Abs. 2 LTF einzustellen.

Entscheid

Die Beschwerde ist gegenstandslos und die Sache wird aus dem Rolle gestrichen.

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