Bundesgerichtsentscheid

mainlevée définitive,

4A_502/2025Entscheid vom 13.04.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ hat im Betreibungsverfahren des Kantons Waadt gegen einen Zahlungsbefehl über Fr. 933.– Einwendung erhoben. Der Friedensrichter hob die Einwendung definitiv auf, und die kantonale Instanz wies seinen Rekurs ab. A.________ erhob subsidiär verfassungsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht und berief sich auf postalische Auslieferungsprobleme, die das fristgerechte Absenden seiner Einwendung verhindert hätten.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass mangels genügender Streitwertgrenze und fehlender Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nur das subsidiäre verfassungsrechtliche Rechtsmittel zulässig sei. Der Beschwerdeführer habe nicht hinreichend dargelegt, welche verfassungsmässigen Rechte verletzt worden seien, und keine schlüssigen Beweise für den Versand seiner Einwendung vorgelegt. Die kantonale Instanz habe nicht willkürlich gehandelt, indem sie auf den Nachweis des Sendungsversands abstellte.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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