Bundesgerichtsentscheid

Arbeitsvertrag,

4A_552/2025Entscheid vom 25.02.2026ArbeitsrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die A.________ AG kündigte die Arbeitsverhältnisse von zwei Angestellten, wobei Streit über nicht bezogene Ferien, Lohnansprüche und die Rechtmaessigkeit einer Nebentätigkeit entstand. Das Kantonsgericht Wallis hatte teilweise zugunsten der Angestellten entschieden, was die Arbeitgeberin vor Bundesgericht anfocht.

Erwägungen

Das Bundesgericht bestätigte die Beweislastverteilung, wonach die Arbeitgeberin nachweisen muss, dass Ferien effektiv bezogen wurden. Eine Beweiserleichterung gemäss Art. 42 Abs. 2 OR wurde abgelehnt, da eine objektive Beweisunmöglichkeit verneint wurde. Die Nebenbeschäftigung der Arbeitnehmerin wurde als genehmigt anerkannt, da schriftliche Vereinbarungen existierten und keine Verstösse gegen die Treuepflicht oder Konkurrenzierung vorlagen.

Entscheid

Die Beschwerde der A.________ AG wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Das Urteil des Kantonsgerichts Wallis wurde bestätigt.

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