contrat de travail (salaire minimum mensuel),
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Arbeitnehmerin war seit September 2021 bei der Arbeitgeberin tätig; die Parteien schlossen mehrere Vertragsdokumente mit fixem Monatslohn und zusätzlichen Provisionen, während die Arbeitgeberin später geltend machte, sie habe nur zu 30 % gearbeitet. Nach der Kündigung verlangte die Arbeitnehmerin die Differenz zum Genfer Mindestlohn für den Zeitraum September 2021 bis November 2022 sowie eine Ferienentschädigung. Die Genfer Gerichte sprachen ihr einen Lohnnachzahlungsanspruch zu, weil der gesetzliche Mindestlohn monatlich nicht erreicht worden sei.
Erwägungen
Mangels Erreichens des Streitwerts von 15'000 Franken war die Beschwerde in Zivilsachen unzulässig; eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung war nicht hinreichend dargetan. Im subsidiären Verfassungsbeschwerdeverfahren bestätigte das Bundesgericht, dass das Genfer Recht den Mindestlohn aus sozialpolitischen Gründen auf monatlicher Basis sichern darf und dass Art. 56F Abs. 2 RIRT mit der BV und dem OR vereinbar ist. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmerin in jedem Monat mindestens der gesetzliche Mindestlohn zufloss; eine Gesamtbetrachtung über die ganze Vertragsdauer genügt nicht. Die vereinbarten Provisionen ändern daran nichts, zumal sie hier monatlich in die Vergütung einbezogen waren und kein schriftliches Modell einer überwiegend provisionsbasierten Entlöhnung feststand.
Entscheid
Die Beschwerde in Zivilsachen wurde als unzulässig abgeschrieben, und die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieb die Verpflichtung der Arbeitgeberin bestehen, der Arbeitnehmerin 10'731 Franken brutto als Mindestlohnnachzahlung zu bezahlen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Arbeitsrecht ansehen