Bundesgerichtsentscheid

Organisationsmangel,

4A_663/2025Entscheid vom 13.03.2026ArbeitsrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die A.________ AG beantragte beim Handelsgericht Zürich die Feststellung eines Organisationsmangels bei der B.________ AG. Das Handelsgericht erkannte den Mangel, ernannte einen Sachwalter und lehnte sodann das Akteneinsichtsgesuch der Beschwerdeführerin ab. In einer weiteren Verfügung genehmigte es ausserdem die Honorarabrechnung des Sachwalters.

Erwägungen

Die Verfügung über die Akteneinsicht ist ein selbstständiger Zwischenentscheid, gegen den keine Beschwerde zulässig ist, da kein nicht wieder gutzumachender Nachteil dargelegt wird. Auch der Entschädigungsentscheid ist lediglich eine Nebenfolge und nicht anfechtbar, weil der Beschwerdeführerin kein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung zukommt.

Entscheid

Die Beschwerde wird nicht angetreten.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Arbeitsrecht ansehen

Verwandte Entscheide