Bundesgerichtsentscheid

Definitive Rechtsöffnung,

4D_64/2026Entscheid vom 29.06.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer focht beim Bundesgericht einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern an, das seine Beschwerde gegen einen Rechtsöffnungsentscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau abgewiesen hatte. Streitgegenstand war die definitive Rechtsöffnung zugunsten des Kantons Bern, Einwohnergemeinde Amsoldingen.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde einzig darauf, ob sie die Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG erfüllt. Es stellte fest, dass die Eingabe diese Anforderungen offensichtlich nicht erfüllt, und trat deshalb gestützt auf Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG im vereinfachten Verfahren nicht auf die Beschwerde ein. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde zwar wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen, dies betrifft jedoch nicht das materielle Ergebnis des Verfahrens.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb der Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern betreffend definitive Rechtsöffnung bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ansehen

Verwandte Entscheide