Bundesgerichtsentscheid

Mietvertrag; Exmission,

4D_74/2026Entscheid vom 02.06.2026VerfahrenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Gesuchsgegnerin reichte nach einem Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern vom 21. April 2026 eine Eingabe ein, die vom Obergericht an das Bundesgericht weitergeleitet wurde. Gegenstand des kantonalen Verfahrens war ein mietrechtlicher Streit betreffend Exmission. Da unklar war, ob die Eingabe als Beschwerde ans Bundesgericht gemeint war, forderte das Bundesgericht eine Klarstellung ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass aus der ursprünglichen Eingabe nicht eindeutig hervorging, ob die Gesuchsgegnerin ein formelles Beschwerdeverfahren einleiten wollte. Auf entsprechende Aufforderung erklärte sie innert Frist ausdrücklich, dass sie auf die Einreichung einer Beschwerde verzichte. Damit fehlte es an einem Beschwerdewillen, weshalb kein materielles bundesgerichtliches Prüfungsverfahren durchzuführen war. Das Verfahren war daher gestützt auf Art. 32 Abs. 2 BGG als erledigt abzuschreiben.

Entscheid

Das Verfahren wurde als erledigt abgeschrieben. Zu einer materiellen Prüfung des obergerichtlichen Entscheids kam es nicht.

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