Bundesgerichtsentscheid

Mieterausweisung,

4D_76/2026Entscheid vom 18.05.2026MietrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Das Bezirksgericht Hochdorf verpflichtete die Mieterin, einen Lagerraum in V.________ innert zehn Tagen seit Rechtskraft zu räumen, zu reinigen und die Schlüssel zurückzugeben. Das Kantonsgericht Luzern wies ihre dagegen erhobene Beschwerde ab. Die Mieterin focht daraufhin das kantonsgerichtliche Urteil vor Bundesgericht an.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Eingabe ausschliesslich unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG. Es hielt fest, dass die Beschwerdeführerin nicht hinreichend darlegte, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzen soll. Mangels genügender Begründung war auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb die vom Kantonsgericht bestätigte Ausweisung aus dem Lagerraum bestehen.

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