Bundesgerichtsentscheid

Nichtigkeit eines obergerichtlichen Entscheids

5A_1126/2025Entscheid vom 25.03.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die A.________ GmbH in Liquidation beantragte beim Obergericht des Kantons Thurgau die Feststellung der Nichtigkeit eines Entscheids, der ihren Konkurs bestätigte. Das Obergericht trat auf das Gesuch nicht ein, woraufhin die Beschwerdeführerin Beschwerde beim Bundesgericht einlegte.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Beschwerdebegründung den Anforderungen von Art. 42 Abs. 2 BGG nicht genügte, da sie keine präzise Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid enthielt. Ausserdem wies es darauf hin, dass keine Anzeichen für die Nichtigkeit des beanstandeten Entscheids vorliegen und die Berufung auf Nichtigkeit nicht dazu verwendet werden kann, eine rechtskräftige Entscheidung immer wieder in Frage zu stellen.

Entscheid

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. Die Gerichtskosten tragen die Beschwerdeführerin und ihre Geschäftsführerin unter solidarischer Haftung. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

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