Bundesgerichtsentscheid

Kollokationsplan

5A_132/2026Entscheid vom 24.03.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die A.________ GmbH in Liquidation focht den vom Konkursamt Thurgau erstellten Kollokationsplan beim Obergericht des Kantons Thurgau erfolglos an und erhob gegen dessen Entscheid Beschwerde an das Bundesgericht. Die Beschwerdeführerin rügte insbesondere eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs sowie der Prozessvorschriften.

Erwägungen

Die Beschwerde genügte den gesetzlichen Anforderungen nicht, da sie keine hinreichende Auseinandersetzung mit den entscheidenden Erwägungen der Vorinstanz aufwies und keinerlei substanziierte Rügen vorbrachte. Das wiederkehrende Einreichen von Akteneinsichtsgesuchen wurde als rechtsmissbräuchlich beurteilt, da die Beschwerdefrist bereits abgelaufen war. Zudem war die Beschwerde mutwillig und von vornherein aussichtslos, weshalb das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgelehnt wurde.

Entscheid

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. Die Gerichtskosten von CHF 1'500 werden der Beschwerdeführerin und ihrer Geschäftsführerin unter solidarischer Haftung auferlegt.

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