Aufschiebende Wirkung (Konkurseröffnung)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Das Bezirksgericht Zurzach eröffnete am 20. Januar 2026 den Konkurs über die A.________ GmbH in Liquidation. Die GmbH beantragte erfolglos die aufschiebende Wirkung beim Obergericht des Kantons Aargau und wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht überprüfte die vorliegenden Anträge und Verfahrensschritte. Nach Einreichung der Beschwerde zog die Beschwerdeführerin diese am 25. März 2026 zurück, worauf das Verfahren als erledigt abgeschrieben wurde.
Entscheid
Das Verfahren wurde durch Rückzug der Beschwerde als erledigt abgeschrieben. Gerichtskosten und Parteientschädigungen wurden nicht erhoben bzw. zugesprochen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ansehen