Bundesgerichtsentscheid

Aufschiebende Wirkung (Konkurseröffnung)

5A_142/2026Entscheid vom 27.03.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Das Bezirksgericht Zurzach eröffnete am 20. Januar 2026 den Konkurs über die A.________ GmbH in Liquidation. Die GmbH beantragte erfolglos die aufschiebende Wirkung beim Obergericht des Kantons Aargau und wandte sich daraufhin an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht überprüfte die vorliegenden Anträge und Verfahrensschritte. Nach Einreichung der Beschwerde zog die Beschwerdeführerin diese am 25. März 2026 zurück, worauf das Verfahren als erledigt abgeschrieben wurde.

Entscheid

Das Verfahren wurde durch Rückzug der Beschwerde als erledigt abgeschrieben. Gerichtskosten und Parteientschädigungen wurden nicht erhoben bzw. zugesprochen.

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