Bundesgerichtsentscheid

Zahlungsbefehl, Vorladung

5A_189/2026Entscheid vom 27.03.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen die Zustellung eines Zahlungsbefehls und zweier Vorladungen durch das Betreibungsamt Bad Ragaz. Nachdem sowohl das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland als auch das Kantonsgericht St. Gallen ihre Beschwerden abgewiesen bzw. nicht darauf eingetreten waren, gelangte sie an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Beschwerde eine hinreichende Begründung nach Art. 42 Abs. 2 BGG erfordert. Die Beschwerdeführerin setzte sich nicht gezielt mit den Erwägungen des Kantonsgerichts auseinander und brachte unsubstantiierte Argumente aus staatsverweigerndem Gedankengut vor. Dadurch wurde die Beschwerde als offensichtlich ungenügend begründet eingestuft und darauf nicht eingetreten.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Das Verfahren wird abgeschlossen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ansehen

Verwandte Entscheide