Konkurseröffnung
Zusammenfassung
Sachverhalt
Mit Verfügung vom 16. Dezember 2025 eröffnete das Bezirksgericht March über die A. AG in Liquidation den Konkurs. Die Gesellschaft erhob Beschwerde, die das Kantonsgericht Schwyz abwies und den Konkurs per 25. Februar 2026 neu eröffnete. Daraufhin liess sie beim Bundesgericht eine Beschwerde einreichen, die mangels Bezahlung des Kostenvorschusses nicht zum Eintritt führte.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerdeführerin den angeforderten Kostenvorschuss trotz zweimaliger Aufforderung und Nachfrist nicht überwiesen hat. Es wies auf Art. 62 Abs. 3 und Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG hin, wonach bei ungenügender Kostendeckung nicht eingetreten wird. Der Abteilungspräsident entschied im vereinfachten Verfahren.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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