Bundesgerichtsentscheid

Revision der Einkommenspfändung

5A_25/2026Entscheid vom 06.05.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Nach Aufhebung einer frueheren Pfaendung erliess das Betreibungsamt am 31. Juli 2025 eine neue Einkommenspfaendung gegen B.________ auf der Grundlage eines Durchschnittseinkommens und pfaendete eine Quote von Fr. 1'587.35 bei dessen BVG-Altersrente. Mit Verfuegung vom 6. November 2025 revidierte es die Pfaendung gestuetzt auf Art. 93 Abs. 3 SchKG fuer den Monat Oktober 2025, setzte wegen veraenderter Einkommensverhaeltnisse eine tiefere pfaendbare Quote von Fr. 956.10 fest und ordnete eine teilweise Rueckzahlung an den Schuldner an. Die Glaeubigerin A.________ AG focht diese Revision erfolglos beim Obergericht und anschliessend beim Bundesgericht an.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass eine Revision der Einkommenspfaendung nach Art. 93 Abs. 3 SchKG nur bei nachtraeglich veraenderten, fuer die Bestimmung des pfaendbaren Betrags massgebenden Verhaeltnissen zulaessig ist. Die Pfaendungsurkunde vom 31. Juli 2025 war unangefochten in Rechtskraft erwachsen, weshalb Vorbringen zu bereits damals bestehenden oder erkennbaren Tatsachen im Revisionsverfahren nicht mehr zu hoeren waren. Soweit die Beschwerdefuehrerin geltend machte, sie habe bereits vor Obergericht geruegt, es habe sich seit Juli 2025 nichts Massgebliches geaendert, fehlte es an einer genuegenden, mit Aktenhinweisen belegten Sachverhaltsruege. Zudem durfte das Betreibungsamt gestuetzt auf die vom Schuldner nachgereichten Unterlagen die Quote fuer Oktober 2025 neu berechnen und einen Ausgleich vornehmen, zumal es eine solche Revision bereits in der Existenzminimumsberechnung vorbehalten hatte und bei zeitweiligem Unterschreiten des Existenzminimums grundsaetzlich Ausgleichszahlungen moeglich sind.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Revision der Einkommenspfaendung fuer den Monat Oktober 2025 und die entsprechende teilweise Rueckzahlung an den Schuldner blieben bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

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