Bundesgerichtsentscheid

precetto esecutivo

5A_376/2025Entscheid vom 09.04.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: IT

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ unterlag auf zwei separaten Arrestbefehlen von B.________ (127'488.68 Fr.) und C.________ (77'336.04 Fr.) betreffend vier Liegenschaften. Die Vollstreckungsbehörde erstellte dennoch nur einen einheitlichen Pfändungsbericht und erliess einen einzigen Zahlungsbefehl, gegen den der Schuldner Einsprache erhob. Die kantonale Aufsichtsbehörde ordnete daraufhin an, je zwei getrennte Berichte und Zahlungsbefehle zu erstellen.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass trotz der Formmängel keine Verwechslungsgefahr für den Schuldner bestand und seine Rechte nicht beeinträchtigt wurden. Die strikte Trennung mehrerer Forderungen in separaten Zahlungsbefehlen entspricht den Erfordernissen des Art. 69 LEF. Eine Aufhebung der Pfändung oder der Pfändungsvollstreckung war nicht geboten, sondern lediglich die Korrektur der Zahlungsbefehle.

Entscheid

Der Beschwerde wird nicht stattgegeben. Die Anordnung der kantonalen Behörde zur Ausstellung von zwei getrennten Zahlungsbefehlen wird bestätigt.

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