Bundesgerichtsentscheid

Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist

5A_399/2026Entscheid vom 29.05.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Das Betreibungsamt stellte fest, dass der vom Beschwerdeführer in einer Betreibung erhobene Rechtsvorschlag verspätet war. Sein Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist wurde vom Bezirksgericht Dielsdorf abgewiesen, und das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte diesen Entscheid. Vor Bundesgericht verlangte der Beschwerdeführer weiterhin die Wiederherstellung der Frist.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass eine Beschwerde nach Art. 42 Abs. 2 BGG klar darlegen muss, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt, und dass Sachverhaltsrügen nur unter den Voraussetzungen von Art. 97 Abs. 1 BGG zulässig sind. Die Vorinstanz hatte festgehalten, der Beschwerdeführer habe seine Grippeerkrankung nicht belegt und mit dem Hinweis auf die Übernahme von Aufgaben seines Geschäftspartners eher bestätigt, dass er zum rechtzeitigen Handeln fähig gewesen wäre. Vor Bundesgericht schilderte er vor allem sein chronisches Fatigue-Syndrom und seinen Tagesablauf, setzte sich aber nicht hinreichend mit der entscheidenden Erwägung auseinander, wonach er den Rechtsvorschlag zumindest per E-Mail hätte erheben können. Soweit er auf die zugrunde liegende Forderung oder auf angebliche Straftaten Dritter einging, waren diese Vorbringen für das vorliegende Verfahren unerheblich. Auch ein allfälliges Gesuch um mündliche Verhandlung vermochte nichts zu ändern, weil vor Bundesgericht kein Anspruch auf eine solche besteht.

Entscheid

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde mangels genügender Begründung im vereinfachten Verfahren nicht ein. Damit blieb die Abweisung des Gesuchs um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ansehen

Verwandte Entscheide