Bundesgerichtsentscheid

Betreibungen, Requisition und Pfändung

5A_491/2026Entscheid vom 28.07.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin wurde in mehreren Betreibungen durch ihre ehemalige Arbeitgeberin sowie die Zentrale Inkassostelle der Gerichte betrieben; zudem war eine Pfändung vollzogen worden, die später teilweise im Umfang von Fr. 300.-- aufgehoben wurde. Nachdem das Bezirksgericht verschiedene Beschwerden gegen die Requisition, die Betreibungen und die Pfändung nur teilweise guthiess und im Übrigen abwies, gelangte die Beschwerdeführerin an das Obergericht und anschliessend an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerdeführerin den verlangten Kostenvorschuss trotz ordnungsgemässer Aufforderung und angesetzter Nachfrist nicht bezahlt hatte. Nach Art. 62 Abs. 3 BGG ist in einem solchen Fall auf die Beschwerde nicht einzutreten. Der Entscheid konnte deshalb ohne materielle Prüfung der erhobenen Rügen im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG ergehen.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb der Entscheid des Obergerichts bestehen.

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