Bundesgerichtsentscheid

Konkurseröffnung

5A_572/2026Entscheid vom 08.07.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Das Bezirksgericht Hinwil eröffnete am 11. Mai 2026 über A.________ den Konkurs. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Zürich am 16. Juni 2026 ab. A.________ gelangte daraufhin an das Bundesgericht, erklärte jedoch später ausdrücklich, die Beschwerde irrtümlich eingereicht zu haben und zog sie zurück.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerdeführerin den Rückzug ihrer Beschwerde nach entsprechender Aufforderung ausdrücklich bestätigt hatte. Damit war das bundesgerichtliche Verfahren infolge Rückzugs erledigt. Der Abteilungspräsident schrieb das Verfahren gestützt auf Art. 32 Abs. 2 BGG sowie Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 BZP ab.

Entscheid

Das Verfahren vor Bundesgericht wurde infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. Damit blieb das Urteil des Obergerichts betreffend Konkurseröffnung bestehen.

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