Bundesgerichtsentscheid

Zahlungsbefehle

5A_678/2025Entscheid vom 11.06.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ focht beim Obergericht des Kantons Bern als Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen mehrere vom Betreibungsamt Bern-Mittelland im Amtsblatt und im SHAB publizierte Zahlungsbefehle an und verlangte deren Nichtigerklärung. Das Obergericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Dagegen gelangte A.________ an das Bundesgericht und hielt im Kern daran fest, die betreffenden Betreibungen seien nichtig.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass gegen Entscheide kantonaler Aufsichtsbehörden nach Art. 17 SchKG die Beschwerde in Zivilsachen offensteht, neue Begehren vor Bundesgericht jedoch unzulässig sind. Es erinnerte an die strengen Begründungsanforderungen nach dem BGG: Die beschwerdeführende Partei muss sich gezielt mit den Erwägungen der Vorinstanz auseinandersetzen und eine Rechtsverletzung substanziiert darlegen. Der Beschwerdeführer beschränkte sich jedoch auf allgemeine Kritik an der Verneinung der Nichtigkeit und an einem früheren bundesgerichtlichen Urteil, ohne aufzuzeigen, inwiefern der angefochtene Entscheid Bundesrecht verletzen soll. Soweit er die Rechtmässigkeit der Publikation der Zahlungsbefehle neu in Frage stellte, stützte er sich auf unzulässige neue Tatsachenbehauptungen, ohne eine genügende Sachverhaltsrüge zu erheben.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb der Entscheid des Obergerichts bestehen, wonach die Nichtigerklärung der publizierten Zahlungsbefehle nicht erfolgte.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ansehen

Verwandte Entscheide