Bundesgerichtsentscheid

Schätzung eines Grundstücks

5A_763/2025Entscheid vom 27.04.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Im Grundpfandverwertungsverfahren des Betreibungsamts Oberland West wurde am 17. Juni 2025 die C. GmbH zur Schätzung eines Grundstücks beauftragt. A.________ focht vor der Aufsichtsbehörde des Kantons Bern die Verwertung und die Wahl des Schätzers an. Das Obergericht wies seine Beschwerde am 27. August 2025 ab und A.________ reichte daraufhin beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass A.________ keine genügenden Tatsachen rügte, welche eine offensichtliche Unrichtigkeit oder Befangenheit der C. GmbH belegten. Es hielt fest, dass die kantonale Instanz die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Schätzung im Grundpfandverwertungsverfahren korrekt angewendet hatte. A.________ habe die Erwägungen der Vorinstanz nicht substantiiert angefochten, weshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten werden könne.

Entscheid

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

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