Bundesgerichtsentscheid

opposizione al sequestro

5D_17/2026Entscheid vom 08.05.2026Schuldbetreibungs- und KonkursrechtOriginalsprache: IT

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ und B.________ traten nach dem Tod ihrer Mutter C.________ in ein Verfahren betreffend Widerspruch gegen einen Arrest ein und focht en den erstinstanzlichen Entscheid beim Tessiner Appellationsgericht an. Dieses wies ihre Gesuche um Sistierung und Verbindung mit einem weiteren Verfahren ab und erklärte die kantonale Beschwerde wegen nicht fristgerechter Bezahlung des Kostenvorschusses als unzulässig. Dagegen erhoben sie subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass es sich um eine vermögensrechtliche Arrestwiderspruchssache mit einem Streitwert von nur Fr. 3'447.20 handelt, weshalb die Beschwerde in Zivilsachen nach Art. 74 BGG ausgeschlossen ist und einzig die subsidiäre Verfassungsbeschwerde offensteht. Der angefochtene Entscheid betrifft vorsorgliche Massnahmen, sodass die Gerichtsferien nach Art. 46 BGG nicht gelten. Da die vollständige Ausfertigung am 17. März 2026 zugestellt wurde, lief die 30-tägige Beschwerdefrist am 16. April 2026 ab. Die erst am 4. Mai 2026 der Post übergebene Eingabe war daher verspätet und offensichtlich unzulässig.

Entscheid

Auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wurde wegen Verspätung nicht eingetreten. Damit blieb der kantonale Entscheid bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ansehen

Verwandte Entscheide