Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5D_46/2025 vom 11. März 2026
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die A.____ GmbH vermittelt nichtprofessionelle Fotomodelle für Werbezwecke und wirft der B.____ vor, erstellte Bilder in einer Mediathek gespeichert und ausserhalb des vereinbarten Nutzungsrahmens verwendet zu haben. Sie forderte Fr. 9'275.55, wurde jedoch sowohl im Regionalgericht Bern-Mittelland als auch im Obergericht des Kantons Bern abgewiesen. Das Bundesgericht trat in seinem Urteil 5D_46/2025 vom 11. Maerz 2026 mangels substanziierter Verfassungsrügen nicht auf die Beschwerde ein.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellt fest, dass Urteile mit Ausfällung in Rechtskraft erwachsen und eine Revision nur auf den in Art. 121 BGG genannten Gründen möglich ist. Die Gesuchstellerin rügte eine Überspannung der Begründungsanforderungen und eine unrechtmässige Nichtprüfung des materiellen Streitgegenstands. Das Gericht hält fest, dass die angebliche falsche Rechtsanwendung und eine nicht erfolgte Neubeurteilung des Inhalts nicht in den Revisionsgrund des Übersehens einer Tatsache fallen.
Entscheid
Das Revisionsgesuch wird abgewiesen.
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