Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_742/2025 vom 14. Januar 2026
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die A.________ GmbH in Liquidation beantragte die Revision eines Bundesgerichtsurteils, das ihre Beschwerde gegen die Feststellung der Nichtigkeit der Konkurseröffnung abgewiesen hatte. Im Revisionsgesuch berief sich die Gesuchstellerin auf neue Tatsachen und eine angebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass die vorgebrachten neuen Tatsachen und Beweismittel bereits im ursprünglichen Verfahren hätten geltend gemacht werden können und daher nicht als Revisionsgrund nach Art. 121 ff. BGG anerkannt werden. Zudem wurde das Akteneinsichtsgesuch als rechtsmissbräuchlich beurteilt. Wiedererwägung und Kritik an der ursprünglichen Entscheidung können im Rahmen eines Revisionsgesuchs nicht Anlass zu einer Revision sein.
Entscheid
Das Bundesgericht trat auf das Revisionsgesuch nicht ein und wies das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab. Die Gerichtskosten von 5'000 CHF wurden der Gesuchstellerin und ihrer Geschäftsführerin solidarisch auferlegt.
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