Bundesgerichtsentscheid

Quotité de la peine, refus du sursis (dénonciation calomnieuse, etc.)

6B_122/2026Entscheid vom 13.07.2026Strafrecht (allgemein)Originalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wurde im Kanton Waadt wegen übler Nachrede wider besseres Wissen, falscher Anschuldigung und Verletzung der Unterhaltspflicht zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon 9 Monate bedingt, verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, im Februar 2022 mehrere fingierte Angriffe und Sachbeschädigungen bei Polizei und anderen Behörden angezeigt, dabei seine getrennt lebende Ehefrau belastet und zudem in einem zivilrechtlichen Gesuch falsche Vorwürfe gegen sie erhoben zu haben; ausserdem bezahlte er während rund eines Jahres Kinderunterhalt nicht. Vor Bundesgericht bestritt er namentlich die Konkurrenz der Delikte und wandte sich gegen Strafart, Strafmass und die Verweigerung des vollständigen bedingten Vollzugs.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Vorwürfe gegenüber den Strafbehörden und jene im zivilrechtlichen Verfahren eigenständige Handlungen darstellen und deshalb jedenfalls echte Konkurrenz vorliegt; die dagegen erhobene Rüge war teils unzulässig und im Übrigen unbegründet. Hingegen verletzte die Vorinstanz Bundesrecht bei der Strafzumessung, weil sie die Strafart nicht für jede einzelne Tat gesondert bestimmte und auch die Gesamtstrafe nach Art. 49 StGB nicht methodengerecht aufbaute, indem sie keine nachvollziehbare Einsatzstrafe für das schwerste Delikt und keine hinreichende stufenweise Erhöhung für die weiteren Delikte festlegte. Die Begründung zur Strafe genügte daher den Anforderungen von Art. 41, 47, 49 und 50 StGB sowie Art. 112 BGG nicht.

Entscheid

Die Beschwerde wurde hinsichtlich der Strafzumessung gutgeheissen, das kantonale Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung über Strafart und Strafmass an die Vorinstanz zurückgewiesen. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte; die Rüge zum bedingten Vollzug wurde damit gegenstandslos.

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