Drohung, Beschimpfung, Tätlichkeiten, einfache Körperverletzung; Genugtuung; Willkür; Nichteintreten
Zusammenfassung
Sachverhalt
Ausgangspunkt waren zwei Vorfälle vom 1. und 2. Juli 2020 zwischen dem Beschwerdeführer, B.B.________ und dessen damals 9-jährigem Sohn B.C.________. Das Obergericht Zürich sprach B.B.________ von den Vorwürfen der Drohung, Beschimpfung, Tätlichkeiten und einfachen Körperverletzung frei, verurteilte den Beschwerdeführer hingegen wegen Drohung und Tätlichkeiten gegenüber B.C.________ und wies das vom Beschwerdeführer erhobene Schadenersatz- und Genugtuungsbegehren ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer in beiden Verfahren Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass Beschwerden nach Art. 42 Abs. 2 BGG in gedrängter Form begründet werden müssen und übermässig weitschweifige Rechtsschriften nach Art. 42 Abs. 5 und 6 BGG zur Verbesserung zurückgewiesen werden können. Trotz ausdrücklicher Präsidialverfügung reichte der Beschwerdeführer erneut stark überlange Rechtsschriften ein, die den angeordneten Umfang bei weitem überschritten und keine konzise Auseinandersetzung mit den vorinstanzlichen Erwägungen erkennen liessen. Seine Einwände, die Sache sei ausserordentlich komplex und eine weitere Kürzung unmöglich, vermochten daran nichts zu ändern; zudem sind Instruktionsverfügungen nach Art. 32 Abs. 3 BGG nicht anfechtbar. Das Gericht verneinte sowohl eine besondere tatsächliche oder rechtliche Komplexität als auch einen überspitzt formalistischen Eingriff oder eine Verletzung von Art. 13 EMRK.
Entscheid
Die beiden bundesgerichtlichen Verfahren wurden vereinigt. Auf die Beschwerden wurde mangels formgültiger, genügend gedrängter Begründung nicht eingetreten.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Verfahren ansehen