Bundesgerichtsentscheid

Strafzumessung (Schuldfähigkeit); Landesverweisung; Ausschreibung im Schengener Informationssystem

6B_603/2025Entscheid vom 24.03.2026Strafrecht (allgemein)Originalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der tunesische Staatsangehörige A.A. wurde am 15. April 2025 vom Obergericht des Kantons Thurgau wegen mehrfacher Betrugs-, Geldwäscherei- und Urkundenfälschungsdelikte sowie weiterer Vergehen zu neun Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe und zur Landesverweisung für 15 Jahre mit SIS-Ausschreibung verurteilt. Er focht die Strafzumessung an und beantragte die Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens zu seiner Spielsucht sowie die Aufhebung der Ausweisung. Die Vorinstanz lehnte diese Begehren ab.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass keine ernsthaften Zweifel an der vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten bestünden, da sein Spielverhalten weder auf eine stark abnorme Geistesverfassung noch auf eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit schliessen lasse. Die Anordnung eines sachverständigen Gutachtens war deshalb nicht erforderlich. Hinsichtlich der Landesverweisung bejahte das Gericht zwar einen schweren persönlichen Härtefall, sah aber das öffentliche Interesse an der Ausweisung aufgrund der Schwere der Delikte und des Vorlebens als überwiegend an.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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