Gewerbsmässiger Diebstahl etc.; Schuldfähigkeit; Einholung eines Gutachtens; Strafzumessung; Landesverweisung; Willkür, rechtliches Gehör
Zusammenfassung
Sachverhalt
Dem Beschwerdeführer wurden zahlreiche Vermögens- und Begleitdelikte zwischen Januar und August 2022 vorgeworfen, namentlich gewerbsmässiger Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Drohung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Betäubungsmittelübertretungen. Das Obergericht Zürich sprach ihn teilweise frei, verurteilte ihn im Übrigen zu 72 Monaten Freiheitsstrafe, einer Busse und zu einer zehnjährigen Landesverweisung mit SIS-Ausschreibung. Vor Bundesgericht verlangte er insbesondere eine neue stationäre psychiatrische Begutachtung, eine tiefere Strafe und den Verzicht auf die Landesverweisung.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte, dass die Vorinstanz auf das bereits in einem anderen Verfahren erstattete psychiatrische Gutachten vom 2. März 2022 abstellen durfte, da dieses für den massgebenden Deliktszeitraum hinreichend aktuell war und vergleichbare Delikte betraf. Weder Art. 20 StGB noch Art. 186 StPO oder der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangten unter den konkreten Umständen eine neue stationäre Begutachtung oder die Einvernahme der Gutachterin. Auch die Strafzumessung hielt vor Bundesrecht stand: Die Vorinstanz durfte für den gewerbsmässigen Diebstahl eine Einsatzstrafe bilden, die Hausfriedensbrüche asperierend berücksichtigen und sowohl die Vielzahl der Einzeltaten als auch die einschlägigen Vorstrafen straferhöhend würdigen. Schliesslich bejahte das Bundesgericht die obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB, verneinte einen schweren persönlichen Härtefall mangels genügender Integration und sah weder überwiegende private Interessen noch ein hinreichend dargetanes Vollzugshindernis nach Art. 3 EMRK oder Art. 66d StGB.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war. Damit blieben die Schuldsprüche, die Freiheitsstrafe von 72 Monaten sowie die zehnjährige Landesverweisung mit SIS-Ausschreibung bestehen.
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