Mehrfach versuchte vorsätzliche Tötung, Beweiserhebung, Landesverweisung, Strafzumessung, Massnahmen; Willkür, Verletzung des Beschleunigungsgebots, Verletzung des rechtlichen Gehörs
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der kosovarische Beschwerdeführer A. wurde vom Obergericht des Kantons Aargau schuldig gesprochen wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung, diverser Verstösse gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz sowie weiterer Delikte. Er erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Jahren, Geldstrafe, Busse, Zahlungsverpflichtungen an die Mitbeteiligten, eine ambulante Massnahme und eine Landesverweisung für 12 Jahre. A. legte Beschwerde ein und rügte unter anderem Verletzungen des Beschleunigungsgebots, des rechtlichen Gehörs, willkürliche Beweiswürdigung, Strafzumessung und die Landesverweisung.
Erwägungen
Die prozessualen Rügen zur Delegation der Beweiserhebung und zur Schlusseinvernahme wurden nicht vorgängig erhoben und sind unzulässig. Die vorinstanzliche Tatsachen- und Beweiswürdigung erweist sich nicht als willkürlich, und die Vorinstanz hat das Beschleunigungsgebot, das rechtliche Gehör, die Strafzumessung, die Anordnung der ambulanten Massnahme und die Landesverweisung unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen korrekt angewandt. Insgesamt liegen keine Verfahrensrechtsverletzungen oder Ermessensüberschreitungen vor.
Entscheid
Die Beschwerde wird vollumfänglich abgewiesen.
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