Ausstand; Nichteintreten
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ richtet sich mit Beschwerde an das Bundesgericht gegen den Entscheid des Obergerichts Zürich, das ihr Ausstandsgesuch abwies und eine Koordination mit einem parallel hängigen Verfahren ablehnte. Sie macht geltend, die betroffenen Richterinnen und Richter hätten sich bereits eine Meinung gebildet. Streitgegenstand ist die Frage des Ausstands und des Nichteintretens.
Erwägungen
Das Bundesgericht hält fest, dass die beiden Verfahren unterschiedliche Streitgegenstände betreffen und daher keine Koordination geboten ist. Die Beschwerdeführerin habe ihre Ausstandsgründe nicht konkret begründet und nicht dargetan, inwiefern Bundesrecht verletzt worden sei. Mangels substanziierter Begründung genüge die Beschwerde nicht den gesetzlichen Anforderungen im vereinfachten Verfahren und wird daher nicht zur Behandlung zugelassen.
Entscheid
Das Bundesgericht tritt mangels genügender Begründung nicht auf die Beschwerde ein.
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