Bundesgerichtsentscheid

Ausstand; Nichteintreten

7B_593/2026Entscheid vom 03.06.2026Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen RichtersOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer reichte bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn eine Strafanzeige gegen B.________ und weitere Personen ein und verlangte zugleich den Ausstand der Staatsanwaltschaft sowie sinngemäss die Übertragung an eine ausserkantonale Behörde oder einen Sonderstaatsanwalt. Die Beschwerdekammer des Obergerichts Solothurn wies das Ausstandsgesuch ab, soweit sie darauf eintrat. Dagegen gelangte der Beschwerdeführer an das Bundesgericht.

Erwägungen

Selbständig eröffnete Zwischenentscheide über Ausstandsbegehren sind nach Art. 92 Abs. 1 BGG grundsätzlich direkt anfechtbar, doch muss die Beschwerde nach Art. 42 Abs. 2 BGG hinreichend begründet werden. Die Vorinstanz hielt fest, ein Ausstandsgesuch könne nicht pauschal gegen die gesamte Staatsanwaltschaft erhoben werden, sondern verlange konkrete und glaubhaft gemachte Ausstandsgründe gegen einzelne Behördenmitglieder. Der Beschwerdeführer berief sich lediglich auf die institutionelle Einbindung, angebliche Weisungsstrukturen und die Wahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte durch den Kantonsrat, ohne damit konkrete Gründe gegen bestimmte Personen darzutun. Damit setzte er sich nicht rechtsgenüglich mit der vorinstanzlichen Begründung auseinander, weshalb seine Vorbringen als appellatorische Kritik qualifiziert wurden.

Entscheid

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Das Ausstandsgesuch gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn blieb damit erfolglos.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters ansehen

Verwandte Entscheide