Bundesgerichtsentscheid

Unfallversicherung (Prozessvoraussetzung)

8C_314/2026Entscheid vom 05.06.2026VerfahrenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Suva bestätigte mit Einspracheentscheid vom 11. Juli 2025 die Rückforderung von Taggeldleistungen von Fr. 14'214.95 für den Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis 31. Juli 2023 wegen Überentschädigung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hob diesen Entscheid auf und wies die Sache zur ergänzenden Abklärung und neuen Verfügung an die Suva zurück. Der Versicherte focht den kantonalen Rückweisungsentscheid beim Bundesgericht an.

Erwägungen

Das Bundesgericht qualifizierte den angefochtenen kantonalen Rückweisungsentscheid als selbstständig eröffneten Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG, weil das Rückforderungsverfahren damit nicht abgeschlossen wurde. Ein Endentscheid oder Teilurteil lag trotz des kantonalen Dispositivzusatzes nicht vor, da die Suva die Rückforderung erst nach weiteren Abklärungen neu zu beurteilen hat. Ein nicht wiedergutzumachender rechtlicher Nachteil war nicht dargetan, weil der Beschwerdeführer die im Zwischenentscheid behandelten Punkte zusammen mit einem späteren Endentscheid erneut vor Bundesgericht rügen kann. Auch die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG wurden weder genügend begründet noch waren sie ersichtlich.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Das Bundesgericht beurteilte den angefochtenen Rückweisungsentscheid als nicht selbstständig anfechtbaren Zwischenentscheid.

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