Bundesgerichtsentscheid

Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung)

8F_5/2026Entscheid vom 15.05.2026VerfahrenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ stellte im Bereich der Invalidenversicherung ein Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil 8C_369/2024 vom 2. April 2025. Mit Schreiben vom 11. Mai 2026 zog er dieses am 13. April 2026 eingereichte Revisionsgesuch wieder zurück. Streitgegenstand war damit nur noch die prozessuale Folge dieses Rückzugs.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass der Gesuchsteller sein Revisionsgesuch ausdrücklich zurückgezogen hatte. Ein zurückgezogenes Revisionsgesuch ist gestützt auf Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG durch Abschreibung zu erledigen. Eine materielle Prüfung der geltend gemachten Revisionsgründe hatte daher nicht mehr stattzufinden.

Entscheid

Das Verfahren wurde infolge Rückzugs des Revisionsgesuchs als erledigt abgeschrieben. Über das frühere bundesgerichtliche Urteil wurde materiell nicht erneut befunden.

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